Musikschulband G major 7

Volltextsuche

 

Seiteninhalt

FAQ

Da im Einzugsgebiet unserer Musikschule mehrere Anbieter Musikunterricht offerieren und es in diesem Zusammenhang für Interessenten immer wieder zu Missverständnissen kommt, haben wir hier einige wichtige und öfters an uns herangetragene Fragen aufgeführt.

Stimmt es, dass man an Musikschulen eine 2-jährige Vertragsbindung eingeht?

Uns ist keine Musikschule bekannt, die mit den Schülereltern zweijährige Unterrichtsverträge abschließt. Auch für die Alzenauer Musikschule trifft dies nicht zu.

Unsere Unterrichtsverträge gelten nur für ein Schuljahr von August bis Juli des darauffolgenden Jahres - eine Kündigung ist nicht erforderlich. Somit melden sich unsere SchülerInnen für jedes Schuljahr erneut an. Da dadurch keine automatische Vertragsverlängerung z.B. wg. versäumter Kündigungsfrist erfolgt, halten wir diese Vorgehensweise für ausgesprochen nutzerfreundlich.

Gibt es Probezeiten im Elementarbereich oder kann ich während des Schuljahres vom Unterricht zurücktreten?

An unserer Musikschule besteht im Elementarbereich eine Probezeit von September bis Dezember. In diesen Monaten kann der Unterrichtsvertrag jeweils zum Monatsende gekündigt werden.

Außerdem besteht für alle Musikschüler eine Kündigungsmöglichkeit zum Halbjahr (Ende Februar). In allen Fällen erfolgt eine anteilige Gebührenrückerstattung.

Gibt es Probeunterricht oder kann ich "Schnupperstunden" besuchen?

Interessenten können nach Vereinbarung an einer "Schnupperstunde" teilnehmen oder Schnupperkurse besuchen, die im Frühjahr in einigen Kindergärten angeboten werden.

Allerdings weisen wir darauf hin, dass der Besuch einer einzelnen Unterrichtsstunde nicht unbedingt aussagekräftig, sondern bestenfalls eine "Momentaufnahme" sein kann.

Daher gilt in allen Elementarfächern eine gesonderte Probezeit bis zu den Weihnachtsferien. Mit der regulären Kündigungsmöglichkeit zum Ende Februar bieten sich somit auch nach Unterrichtsantritt genügend Rückzugsmöglichkeiten.    

Wie sind die Zahlungsmodalitäten? Ist Ratenzahlung möglich und wenn ja, diese mit Mehrkosten verbunden?

Als öffentlich - rechtliche Bildungseinrichtung erhebt die Musikschule der Stadt Alzenau für ihre Leistungen Gebühren. Nutzer zahlen eine einmalige Kursgebühr und erhalten hierfür Musikunterricht für die Dauer eines Schuljahres.

Auf Wunsch kann der Gesamtbetrag in halb- oder vierteljährlichen bzw. in zehn Monatsraten (von Oktober bis Juli) bezahlt werden - Mehrkosten entstehen dadurch nicht.

Wir legen Wert auf die Feststellung, dass es eine irreführende Behauptung ist, bei Monatsbeiträgen müssten Ferien und Feiertage eigens mitbezahlt werden. Dies ist nicht der Fall, weil sich die Höhe der Ratenzahlung aussschließlich nach der einmaligen Jahresgebühr richtet und Letztere völlig unabhäng von der gewünschten Zahlungsweise berechnet wird.

Mit wievielen Unterrichtseinheiten kann ich rechnen?

Da sich unser Unterricht nach der Ferienordnung der allgemeinbildenden Schulen in Bayern richtet, kann zunächst einmal von 39 Unterrichtswochen ausgegangen werden. Semesterangebote oder Halbjahresunterricht mit längeren unterrichtsfreien Wochen  bieten wir nicht an, da unserer Meinung nach ein kontinuierlicher Unterricht längere Pausezeiten ausschließt.

Die tatsächliche Anzahl der Unterrichtseinheiten ist von der Lage der Feiertage abhängig - es werden also je nach Unterrichtstag zwischen 37 bis 39 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr erteilt.

Ist meinem Kind das Erlernen eines Musikinstrumentes an der Musikschule auch dann möglich, wenn es dort nicht die "musikalische Früherziehung" durchlaufen hat?

Grundsätzlich steht die städtische Musikschule allen Interessierten offen.Wurde an unserer Musikschule  mindestens ein Jahr lang ein Fach des Elementarbereiches belegt, ist die Aufnahme in den Instrumentalunterricht bereits ab sechs Jahren möglich, da der Schüler unseren Vorgaben gemäß auf den Instrumentalunterricht vorbereitet wurde.

Da Letzteres bei der Vielzahl von unterschiedlichen Unterrichtskonzepten und Qualifikationen von Fremdanbietern für uns nicht überprüfbar ist, sieht unsere Schulordnung mit Hinweis auf die "Grundfachverpflichtung" des Bayerischen Musikschulverbandes eine Aufnahme in den Instrumentalunterricht erst ab sieben Jahren für SchülerInnen vor, die an unserer Musikschule das Fach "musikalische Früherziehung" nicht durchlaufen haben. Diesem Schülerkreis steht der Besuch des Aufbaukurses und des begleitenden Orientierungsunterrichtes ab sechs Jahren offen.

Sollte es in Ausnahmefällen aufgrund einer hohen Nachfrage Engpässe bei einzelnen Instrumenten geben, werden zunächst die Kinder berücksichtigt, die den Elementarbereich der Musikschule besucht haben.