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nicht instrumentale Frühförderung

"Musik macht Sinn für die Entwicklung unserer Kinder"

Dieser Leitgedanke entspringt für Musikschulpädagogen und Erzieherinnen an Kindertagesstätten aus Jahrhundert alter Erfahrung. Schon Sokrates hat ihn sinngemäß postuliert und er wird in unserer Zeit durch Erkenntnisse bestätigt, die verschiedene Sparten der Wissenschaft zusammengetragen haben.

Dieser Leitgedanke gilt gerade auch für das Kindergartenalter, welches entwicklungspsychologisch beste Chancen für die didaktische Verbindung von Musik- und Bewegungserziehung bietet.

In unseren Kursen, die im Musikschulgebäude sowie in einigen Alzenauer Kindergärten stattfinden, werden für alle Altersstufen Grundlagen der Musik vermittelt und Kinder auf den Instrumentalunterricht vorbereitet, oder es wird dieser ergänzend begleitet. Mit Ihrer Entscheidung zur Musikschule eröffnet sich Ihrem Kind eine Fülle von Möglichkeiten:


  • Unterrichtet werden unsere Schüler von ausgebildeten Musiklehrkräften mit Erfahrung und Unterrichtspraxis
  • Ihr Kind ist von Anfang an in das schulische Leben der städtischen Musikschule integriert und in ein Unterrichtskonzept eingebunden, das fächerübergreifend angelegt ist, auf zahlreiche zusätzliche ausgebildete Instrumentallehrkräfte und ein breitgefächertes Instrumenten-  sowie auf ein vielfältiges Veranstaltungsangebot zugreifen kann.
  • Durch kurze Auftritte bei Konzerten und Musikschulveranstaltungen erleben schon die Kleinsten „Musik live“ im Zusammenwirken mit Instrumentalisten und Ensembles. Auftritte und Darbietungen vor Publikum entwickeln Persönlichkeit, stärken das Selbstwertgefühl und eröffnen Perspektiven weit über die eigentliche Unterrichtsstunde im Kindergarten oder Musikschulgebäude hinaus.
  • Unsere Unterrichtskonzeption und die Anmeldung sind auf ein Schuljahr (in der Regel 38 Unterrichtsstunden) und nicht auf ein Kurs- oder Semestersystem mit längeren Zwischenpausen ausgelegt. Dies garantiert einen nachhaltigen und zielgerichteten Unterrichtsverlauf.
  • Im Rahmen einer Probezeit kann das Unterrichtsverhältnis von September bis Dezember jeweils zum Monatsende sowie nochmals zum Ende Februar gegen Gebührenrückerstattung gekündigt werden. Dadurch wollen wir sicher stellen, dass das Interesse Ihres Kindes und sein Spaß am gemeinsamen Musizieren die Triebfeder für den Besuch des Unterrichtes sind und nicht die vertraglich eingegangenen finanziellen Verpflichtungen.